Externer Abfallbeauftragter – Rechtssichere Unterstützung durch PFM Facility Management
Als Unternehmen mit abfallrelevanten Tätigkeiten sind Sie verpflichtet, gesetzliche Vorgaben im Bereich Abfallmanagement einzuhalten. Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) ist in vielen Fällen die Bestellung eines Abfallbeauftragten zwingend erforderlich.
PFM Facility Management stellt Ihnen externe Abfallbeauftragte sowie fachkundige Personen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen – zuverlässig, unabhängig und mit aktueller Fachkunde.
Gesetzlich abgesichert – unsere Qualifikation:
Unsere Abfallbeauftragten und Fachkräfte erfüllen folgende gesetzliche Anforderungen:
- Abfallbeauftragte gemäß § 9 Absatz 2 AbfBeauftrV
- Fachkundige Personen gemäß § 9 Absatz 3 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
- Fachkunde gemäß § 5 Absatz 3 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
Sie profitieren somit von umfassender rechtlicher Absicherung, ohne eigenes Personal schulen oder vorhalten zu müssen.
Unsere Leistungen im Überblick:
Stellung eines externen, zertifizierten Abfallbeauftragten
Übernahme der gesetzlich vorgeschriebenen Überwachungs- und Kontrollaufgaben
Beratung zur Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung
Erstellung und Pflege von Abfallbilanzen und Dokumentationen
Durchführung von internen Audits und Schulungen
Unterstützung bei Behördenkontakt, Genehmigungen und Nachweisführung
Ihre Vorteile mit PFM:
- Rechtssicherheit und Fachkompetenz
- Entlastung interner Strukturen
- Keine zusätzliche Ausbildung erforderlich
- Transparente Prozesse und feste Ansprechpartner
- Individuelle Betreuung und flexible Vertragsgestaltung
Für wen ist unser Service geeignet?
Produktions- und Industrieunternehmen
Krankenhäuser, Labore und Pflegeeinrichtungen
Entsorgungsfachbetriebe
Immobilienunternehmen und Facility-Manager mit Entsorgungsverantwortung
Vertrauen Sie auf zertifizierte Fachkompetenz